Ab 2025 gilt in Österreich das neue Barrierefreiheitsgesetz (BaFG). Erfahre einfach erklärt, was auf Unternehmen zukommt und wie du jetzt reagieren solltest.

Was ist das Barrierefreiheitsgesetz überhaupt?

Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) ist ein neues Gesetz in Österreich, das dafür sorgt, dass Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich sind – auch für Menschen mit Behinderungen. Es geht also um mehr Teilhabe, mehr Gleichstellung und weniger Hürden im Alltag.

Das Gesetz tritt ab 28. Juni 2025 vollständig in Kraft – mit Übergangsfristen für bestehende Angebote.

Warum gibt es dieses Gesetz?

Stell dir vor, du kannst eine Website nicht bedienen, weil du blind bist und der Text nicht vorgelesen wird. Oder du willst einen Bankautomaten benutzen, der keine Brailleschrift oder Sprachausgabe hat.

Solche Hürden sollen durch das BaFG beseitigt werden, damit alle Menschen die gleichen Chancen haben, am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilzunehmen. Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die in allen Mitgliedstaaten ähnliche Vorgaben schafft.

Was muss barrierefrei sein?

Das Gesetz betrifft unter anderem:

  • Websites und Apps von Unternehmen
  • Bankautomaten und Zahlungsterminals
  • E-Books und Lesegeräte
  • Computer und Smartphones
  • Online-Shops und Buchungssysteme
  • Kundendienste wie Chatbots oder Hotlines

Das heißt: Unternehmen, die solche Produkte oder Services anbieten, müssen sicherstellen, dass auch Menschen mit Einschränkungen diese problemlos nutzen können.

Wen betrifft das Gesetz?

  • Große und mittlere Unternehmen müssen ab 2025 die Vorgaben einhalten.
  • Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeitende und < 2 Mio. € Umsatz) sind ausgenommen, wenn sie keine digitalen Dienstleistungen verkaufen (z. B. ein Friseurbetrieb ohne Website).
  • ABER: Auch Kleinstunternehmen profitieren langfristig von barrierefreien Angeboten, z. B. durch eine bessere Nutzerfreundlichkeit oder neue Kundengruppen.

Was bedeutet Barrierefreiheit konkret?

Barrierefreiheit heißt z. B.:

  • Inhalte sind auch mit Tastatur oder Screenreader bedienbar
  • Texte sind klar verständlich geschrieben
  • Bilder haben Alternativtexte
  • Farben haben ausreichend Kontrast
  • Formulare sind leicht nutzbar
  • Apps lassen sich auch per Sprache oder mit Hilfsmitteln steuern

Technisch gibt es dafür Standards wie die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines), an denen sich Entwickler:innen orientieren können.

Was passiert bei Verstößen?

Wenn ein Unternehmen gegen das BaFG verstößt, kann das Verwaltungsstrafen zur Folge haben – vor allem, wenn keine Verbesserungsmaßnahmen getroffen werden. Zudem können betroffene Personen Beschwerde einreichen oder ihre Rechte einklagen.

Was ist jetzt zu tun?

  1. Prüfen: Ist meine Website, App oder mein Produkt barrierefrei?
  2. Beraten lassen: Viele Agenturen oder das Bundessozialamt bieten Infos.
  3. Anpassen: Schon kleine Änderungen (z. B. Alternativtexte oder Schriftgrößen) helfen weiter.
  4. Nicht warten: Je früher du startest, desto besser – und oft günstiger.

Fazit

Das Barrierefreiheitsgesetz ist kein Bürokratiemonster, sondern ein Schritt in Richtung Gleichstellung und digitaler Fairness. Wer frühzeitig reagiert, zeigt nicht nur soziales Bewusstsein, sondern sorgt auch für eine bessere Nutzererfahrung – für alle.

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