Ab 2025 gilt in Österreich das neue Barrierefreiheitsgesetz (BaFG). Erfahre einfach erklärt, was auf Unternehmen zukommt und wie du jetzt reagieren solltest.
Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) ist ein neues Gesetz in Österreich, das dafür sorgt, dass Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich sind – auch für Menschen mit Behinderungen. Es geht also um mehr Teilhabe, mehr Gleichstellung und weniger Hürden im Alltag.
Das Gesetz tritt ab 28. Juni 2025 vollständig in Kraft – mit Übergangsfristen für bestehende Angebote.
Stell dir vor, du kannst eine Website nicht bedienen, weil du blind bist und der Text nicht vorgelesen wird. Oder du willst einen Bankautomaten benutzen, der keine Brailleschrift oder Sprachausgabe hat.
Solche Hürden sollen durch das BaFG beseitigt werden, damit alle Menschen die gleichen Chancen haben, am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilzunehmen. Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die in allen Mitgliedstaaten ähnliche Vorgaben schafft.
Das Gesetz betrifft unter anderem:
Das heißt: Unternehmen, die solche Produkte oder Services anbieten, müssen sicherstellen, dass auch Menschen mit Einschränkungen diese problemlos nutzen können.
Barrierefreiheit heißt z. B.:
Technisch gibt es dafür Standards wie die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines), an denen sich Entwickler:innen orientieren können.
Wenn ein Unternehmen gegen das BaFG verstößt, kann das Verwaltungsstrafen zur Folge haben – vor allem, wenn keine Verbesserungsmaßnahmen getroffen werden. Zudem können betroffene Personen Beschwerde einreichen oder ihre Rechte einklagen.
Das Barrierefreiheitsgesetz ist kein Bürokratiemonster, sondern ein Schritt in Richtung Gleichstellung und digitaler Fairness. Wer frühzeitig reagiert, zeigt nicht nur soziales Bewusstsein, sondern sorgt auch für eine bessere Nutzererfahrung – für alle.